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VOM ERSTGESPRÄCH BIS ZUR THERAPIE

1. TERMINVEREINBARUNG

Eine Terminvereinbarung kann während meiner telefonischen Sprechstunde erfolgen.

2. PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE

Bis zu 5x 50 min Sprechstunde dienen der ersten diagnostischen Abklärung, der Aufklärung über die Behandlungsmöglichkeiten und das Behandlungsverfahren sowie der Klärung weiterer Schritte.

3. PROBATORIK

Bis zu 6x 50 min probatorische Gespräche zur differenzierten Diagnostik, Klärung von Therapiezielen und Therapiemotivation des Patienten sind möglich.

4. Eventuell AKUTTHERAPIE

Zur akuten Krisenintervention kann sich eine Akuttherapie an die Probatorik anschließen.

5. KURZZEIT-/LANGZEITTHERAPIE

Nach der Probatorik kann ein Antrag auf eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse erfolgen.

DAS ERSTGESPRÄCH 

Zum Erstgespräch bitte mitbringen:

  • Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen

  • Vorberichte/Arztbriefe, wenn vorhanden

  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter

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Tunnel aus Pflanzen

PSYCHOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN

Vom Erstgespräch bis zur Psychotherapie

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PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE

Die Sprechstunde dient einer Klärung, welche Beschwerden

vorliegen, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht

und weitere fachliche Hilfe notwendig ist. 

Es erfolgen auch eine erste Beratung, eine Diagnosestellung, eine

Information und eine Behandlungsempfehlung.

 

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Vor einer Behandlung muss jeder Patient/jede Patientin mindestens eine Sprechstunde von 50 min Dauer wahrgenommen haben (Ausnahme: Behandlung aufgrund psychischer Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung in den letzten 12 Monaten). 

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PROBATORISCHE SITZUNGEN

Die probatorischen Sitzungen (Probestunden) schließen sich an die

Sprechstunden an und dienen der weiteren diagnostischen Klärung

des Krankheitsbildes und der Klärung des am besten geeigneten

Psychotherapieverfahrens.

 

Patient/In und Psychotherapeut/in lernen sich kennen und es wird geschaut, ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann. Zudem kann der Patient/die Patientin entscheiden, ob nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag auf eine Psychotherapie gestellt werden soll.

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PSYCHOTHERAPEUTISCHE AKUTBEHANDLUNG

Besteht ein besonders dringender Behandlungsbedarf kann im

Anschluss an die psychotherapeutische(n) Sprechstunde(n) eine

psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgen, wodurch möglichst

schnell eine Stabilisierung erreicht werden soll.

 

Um körperliche Ursachen auszuschließen, muss dazu zunächst eine ärztliche Abklärung erfolgen. Eine Akutbehandlung dient immer der Krisenintervention. Im Anschluss kann bei weiterem Bedarf eine Kurz- oder Langzeitpsychotherapie erfolgen.  

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AMBULANTE PSYCHOTHERAPIE

Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt im Anschluss an die

Probatorik oder die Akutbehandlung und kann je nach Schwere der

Symptomatik und Behandlungsplanung als Kurzzeittherapie oder

Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. 

 

Sie findet als Einzeltherapie, in der Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie statt. Bei Kindern und Jugendlichen ist zudem der Einbezug der Bezugspersonen für den therapeutischen Prozess erforderlich und gewünscht. 

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