
VOM ERSTGESPRÄCH BIS ZUR THERAPIE
1. TERMINVEREINBARUNG
Eine Terminvereinbarung kann während meiner telefonischen Sprechstunde erfolgen.
4. Eventuell AKUTTHERAPIE
Zur akuten Krisenintervention kann sich eine Akuttherapie an die Probatorik anschließen.
DAS ERSTGESPRÄCH
Zum Erstgespräch bitte mitbringen:
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Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen
-
Vorberichte/Arztbriefe, wenn vorhanden
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Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter


PSYCHOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN
Vom Erstgespräch bis zur Psychotherapie
PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDE
Die Sprechstunde dient einer Klärung, welche Beschwerden
vorliegen, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht
und weitere fachliche Hilfe notwendig ist.
Es erfolgen auch eine erste Beratung, eine Diagnosestellung, eine
Information und eine Behandlungsempfehlung.
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist für gesetzlich Versicherte verpflichtend. Vor einer Behandlung muss jeder Patient/jede Patientin mindestens eine Sprechstunde von 50 min Dauer wahrgenommen haben (Ausnahme: Behandlung aufgrund psychischer Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung in den letzten 12 Monaten).

PROBATORISCHE SITZUNGEN
Die probatorischen Sitzungen (Probestunden) schließen sich an die
Sprechstunden an und dienen der weiteren diagnostischen Klärung
des Krankheitsbildes und der Klärung des am besten geeigneten
Psychotherapieverfahrens.
Patient/In und Psychotherapeut/in lernen sich kennen und es wird geschaut, ob eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung aufgebaut werden kann. Zudem kann der Patient/die Patientin entscheiden, ob nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag auf eine Psychotherapie gestellt werden soll.

PSYCHOTHERAPEUTISCHE AKUTBEHANDLUNG
Besteht ein besonders dringender Behandlungsbedarf kann im
Anschluss an die psychotherapeutische(n) Sprechstunde(n) eine
psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgen, wodurch möglichst
schnell eine Stabilisierung erreicht werden soll.
Um körperliche Ursachen auszuschließen, muss dazu zunächst eine ärztliche Abklärung erfolgen. Eine Akutbehandlung dient immer der Krisenintervention. Im Anschluss kann bei weiterem Bedarf eine Kurz- oder Langzeitpsychotherapie erfolgen.

AMBULANTE PSYCHOTHERAPIE
Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt im Anschluss an die
Probatorik oder die Akutbehandlung und kann je nach Schwere der
Symptomatik und Behandlungsplanung als Kurzzeittherapie oder
Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt werden.
Sie findet als Einzeltherapie, in der Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie statt. Bei Kindern und Jugendlichen ist zudem der Einbezug der Bezugspersonen für den therapeutischen Prozess erforderlich und gewünscht.
